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Allgemeine Geschäftsbedingungen...
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Meine Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und melwindesign.com unter Berücksichtigung
der Interessen aller Internet-Nutzer verbindlich und fair für alle zu regeln. Grundlage einer Bestellung und eines
Vertrages sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von melwindesign.com, deren Kenntnisnahme
und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung anerkennen.
1. Vertragsumfang und Gültigkeit TOP
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich
und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang.
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung
hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Leistung und Prüfung TOP
2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:
2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisations- und Onlinekonzepte sowie Programme erfolgt nach Art und Umfang
der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel.
Dazu zählen auch praxisgerechte Textdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht,
in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur
Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim
Auftraggeber.
2.3. Grundlage für die Erstellung von Individualapplikationen, Homepages ist die schriftliche Leistungsbeschreibung,
die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet
bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit
zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten
Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.4. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung
tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen.
Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung
möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines
Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber,
ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers abgelaufenen
Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
3. Preise, Steuern und Gebühren TOP
3.1. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro ohne Umsatzsteuer.
Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle
des Auftragnehmers. Die Kosten von allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Leistungen, die vom Angebot nicht umfasst sind, werden von melwindesign zusätzlich zum Preis für das Grundpaket
verrechnet. All jene Leistungen die in der Leistungsbestätigung, die zum Auftraggeber zurückgeht,
nicht enthalten sind, werden von melwindesign gesondert zum Grundpreis verrechnet.
3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen
Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4. Liefertermin TOP
4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau
einzuhalten.
4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom
Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte
Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsver-pflichtung im erforderlichen Ausmaß
nachkommt.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und
Informationen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können
nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt,
Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
5. Zahlung TOP
5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind spätestens 10 Tage ab
Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
5.2. Bei Projekten deren Projektdurchlauf mehr als 30 Tage umfasst, kann durch den Auftragnehmer
nach Ablauf von jeweils 30 Tagen ab Auftragserteilung die erbrachte Leistung in Rechnung gestellt werden.
Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung
der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen
den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie
der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
Verzugszinsen werden in der Höhe von 10% über den zum letzten Tag des vorhergehenden Kalenderjahres
veröffentlichten Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank www.oenb.at verrechnet.
Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt,
Terminverlust in Kraft treten zu lassen.
5.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung,
Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
6. Urheberrecht und Nutzung TOP
6.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen, WEB Applikationen etc.) stehen dem Auftragnehmer
bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software, bzw. die WEB Applikation nach Bezahlung des
vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß
der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.
Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben.
Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen.
Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software, bzw. WEB Applikation werden keine Rechte über die
im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben.
Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich,
wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
Die Übernahme von Programmcode in andere Projekte ist untersagt.
Das portieren von Programmcode in andere Projekte/Programme verstößt gegen Urheberrechtsgesetze und ist strafbar.
Bei bekanntwerden solcher Arbeitspraktik behalten wir uns weitere Schritte gegenüber des Urheberrechts-Verletzers vor.
Ebenso ist jede kommerzielle und nicht-kommerzielle Weitergabe eines unserer Scripte/Programme ohne unser Einverständnis untersagt.
Generell gibt es keine Exklusivrechte auf erworbene Programme, Software oder WEB Applikationen.
6.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet,
dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist,
und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.
6.3. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung
der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftraggeber zu beauftragen.
Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz,
sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat
Schadenersatz zur Folge.
7. Rücktrittsrecht TOP
7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden
oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen
Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte
Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
7.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände,
die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw.
gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich.
Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das recht, neben den erbrachten Leistungen und
aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des
Gesamtprojektes zu verrechnen.
8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen TOP
8.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie nachweisliche Mängel betreffen und wenn sie
innerhalb von 4 Monaten nach Lieferung (Rechnungslegung) der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware
nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem
Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Frist für die Gewährleistung beträgt 4 Monate ab Übergabe.
Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe liegt immer beim Käufer/Auftraggeber.
Davon unberührt bleibt die Pflicht zur rechtzeitigen Mängelrüge bei sonstigem Verlust des Anspruches
auf Gewährleistung nach Punkt 8.1.
8.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung
aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind,
als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.
8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung,
die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden
vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln,
wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftragnehmer selbst oder
von dritter Seite vorgenommen worden sind.
8.4. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden,
die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter,
Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind,
anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen)
sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
8.5. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftragebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden,
entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
8.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist,
bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm
lebt dadurch nicht wieder auf.
8.7. Die bei Beratungen durchgeführten Analysen und empfohlenen Maßnahmen,
sind Empfehlungen auf Basis der Erfahrungen des Auftragsnehmers wofür aber keine Erfolgsgarantie übernommen wird.
8.8. Für Dienstleistungen und Produkte die durch Vermittlung des Auftragnehmers durch Dritte
erbracht bzw. geliefert werden (z.B. Domainreservierung, bereitstellen von Speicherplatz im Internet,
Internetzugang, Hardware, usw.) übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Leistungen
die über den Auftragnehmer verrechnet werden.
9. Haftung TOP
9.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden,
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
9.2. Der Auftraggeber verpflichtetet sich bei Verwendung von eigentümlichen geistigen Schöpfungen auf dem
Gebiet der Literatur, der Fotographie, der Tonkunst, der bildenden Künste, der Filmkunst und anderen urheberrechtlich
geschützten Werken eine allenfalls nach Urheberrecht erforderliche Zustimmung des Urhebers zur Verwertung
seines Werkes einzuholen.
Insbesondere haftet der Auftraggeber für die rechtliche Unbedenklichkeit von Plakaten, Zeichnungen, Fotos,
und sonstigen Bildern, sowie von Ton- und Datenträgeraufzeichnungen, die zur Erstellung von Internetseiten und
Multimediapräsentationen bereitgestellt werden.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das zur Erstellung von Internetseiten und Multimediapräsentationen
angebotenen Bild, Ton- und Datenmaterial, auf deren Herkunft zu überprüfen. Der Auftraggeber haftet für ungesetzlich
verwendetes Material und verpflichtet bei Unterzeichnung des Vertrages das beigestellte Bild-, Ton- und Datenmaterial
einer vorangegangenen Überprüfung zu unterziehen und erklärt ausdrücklich deren rechtliche Unbedenklichkeit.
In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Auftraggeber vor Übergabe jeglichen für die Erstellung der Internet
oder Multimediapräsentation vorbereiteten Informationen frei von üblen Nachreden, Beschimpfungen, Verspottungen
und Verleumdungen zu halten.
Überdies darf dieses Material auch keine Aufnahmen oder Aufzeichnungen aus der Überwachung eines Fernmeldeverkehrs
oder aus einer optischen oder akustischen Überwachung von Personen unter Verwendung technischer Mittel enthalten.
Insbesondere dürfen die vom Auftraggeber für die Erstellung der Internetseite oder Multimediapräsentation übergebenen
Informationen, Unterlagen, Bilder, Ton- und andere Datenaufzeichnungen auch keine zur Irreführung geeigneten Angaben
über geschäftliche Verhältnisse bzw. keine verbotene vergleichende Werbungen, keine Herabsetzung eines Unternehmens,
keinen Missbrauch von Unternehmenskennzeichen, keine Verletzungen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen,
keinen Missbrauch anvertrauter Vorlagen sowie keine anstößigen Abbildungen oder gegen die guten Sitten Verstoßende Texte,
Abbildung oder sonstigen Datenaufzeichnungen enthalten.
9.3. Für Dienstleistungen und Produkte die durch Vermittlung des Auftragnehmers durch Dritte erbracht bzw.
geliefert werden (z.B. Domainreservierung, bereitstellen von Speicherplatz im Internet, Internetzugang, Hardware, usw.)
übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Dies gilt auch für Leistungen die über den Auftragnehmer verrechnet werden.
9.4. Für Datenverlust und Fehlfunktionen der durch gewaltsamen oder illegalem Zugriff von Dritten
(Hacker, Computerviren, usw.) verursacht wurden, übernimmt melwindesign keine Haftung.
9.5. Die GesbR melwindesign bietet im Rahmen bei Beratungen und der Erstellung von Konzeptvorschlägen
lediglich Lösungsvorschläge bzw. Möglichkeiten der Problemlösung hinsichtlich der Absatzgestaltung und Systemoptimierung an,
sodass eine Erfolgsgarantie diesbezüglich nicht abgegeben wird.
10. Loyalität TOP
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung,
auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners
während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen.
Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes
des Mitarbeiters zu zahlen.
11. Datenschutz, Geheimhaltung TOP
11.1. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
11.2. Für Datenschutzverletzungen die durch gewaltsamen oder illegalem Zugriff von Dritten
(z.B. Hacker) verursacht wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
12. Sonstiges TOP
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden,
so wird hiedurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich
zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
12.2 Kündigung von Webspace (Hosting) und Domainregistrierung müssen mindestens
6 Monate vor Fälligkeit der nächsten Jahresgebühr, schriftlich durchgeführt werden.
12.3 Informations- und Werbe-E-Mails werden von Kunden bis auf Widerruf akzeptiert.
Dieser Widerruf hat mündlich, Schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
13. Schlussbestimmungen TOP
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich
nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten
gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers
als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen
nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Inhalt in Anlehnung an die Empfehlung des Fachverband für Unternehmensberatung und Datenverarbeitung der WK Österreich.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechtes.
Als Gericht für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart
Irrtümer vorbehalten!
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